Apostille

Damit die Urkunden eines Landes in einem anderen rechtskräftig werden, müssen sie legalisiert – also zusätzlich beglaubigt – werden. Im Regelfall wird dafür eine aufwändige, langwierige und teure konsularische Beglaubigung genutzt – die Urkunde wird nacheinander beglaubigt: durch einen Notar, im Justizministerium, im Außenministerium und im Konsulat des Bestimmungslandes. 1961 vereinfachten jedoch viele Länder das Verfahren und führten eine Apostille ein - einen quadratischen Stempel von 10 mal 10 Zentimetern. Eine Apostille ist möglich, wenn beide Länder (das Land des Dokuments und das Bestimmungsland) Apostillen anerkennen. Aber nicht alle Länder haben die Apostille-Vereinbarung unterzeichnet, daher wird für einige noch die konsularische Beglaubigung angewendet.

Wenn gemäß dem amtlichen Register des Haager Übereinkommens das Land des Dokuments und das Bestimmungsland (in dem Sie das Dokument einreichen möchten) Apostillen anerkennen, ist keine konsularische Beglaubigung für Ihr Dokument erforderlich, sondern eine Apostille. Denken Sie daran, dass eine Apostille immer in dem Land ausgestellt wird, dessen staatliche Behörden sie ausgestellt haben. Wenn jedoch mindestens eines der beiden Länder die Apostille nicht anerkennt, wird keine Apostille benötigt, sondern eine konsularische Beglaubigung. Es gibt Ausnahmen, wenn zwischen den Ländern ein separates Abkommen über die gegenseitige Anerkennung öffentlicher Urkunden geschlossen wird. In solchen Fällen ist weder eine Apostille noch eine konsularische Beglaubigung erforderlich, eine notarielle Beglaubigung ist ausreichend.

Welche Länder erkennen eine Apostille an?

Apostille wird anerkannt von: Australien, Österreich, Aserbaidschan, Amerikanisch-Samoa, Andorra, Britische Antarktis, Antigua und Barbuda, Armenien, Aruba, Bahamas, Barbados, Bahrain, Belize, Belgien, Bermuda, Bolivien, Botswana, Brasilien, Brunei, Burundi, Vanuatu , Vereinigtes Königreich, Venezuela, Jungferninseln (UK), Jungferninseln (US), Guyana, Guadeloupe, Guatemala, Guyana, Deutschland, Guernsey, Gibraltar, Honduras, Hongkong, Grenada, Guam, Dänemark, Jersey, Dominica, Dominikanische Republik, Israel, Irland, Island, Kap Verde, Kaimaninseln, Kolumbien, Kosovo, Costa Rica, Cookinsel, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Luxemburg, Mauritius, Mayotte, Macao, Malawi, Malta, Marokko, Marshallinseln, Mexiko, Monaco, Montserrat , Isle of Man, Namibia, Niederlande, Nicaragua, Niue, Neuseeland, Neukaledonien, Norwegen, Oman, Panama, Paraguay, Peru, Portugal, Puerto Rico, Réunion, El Salvador, Samoa, San Marino, Sao Tome und Principe, Saint Helena , Nördliche Marianen, Seychellen, Saint Pierre und Mick Elon, St. Vincent und die Grenadinen, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Suriname, USA, Turks- und Caicosinseln, Tonga, Trinidad und Tobago, Türkei, Wallis und Futuna, Uruguay, Fidschi, Philippinen, Falklandinseln, Frankreich, Französisch-Polynesien, Chile , Schweiz, Schweden, Ecuador, Eswatini, Südafrika, Südkorea, Japan.

Quelle: Register der Haager Konvention .